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EU-Geldwäscheverordnung ab 10. Juli 2027

Was fehlt Ihrer KYC-Akte zum 10. Juli 2027?

Sechs Fragen zu Ihrer heutigen Praxis zeigen, welche Angaben die EU-Geldwäscheverordnung zusätzlich verlangt, jede mit Fundstelle.

  • etwa zwei Minuten
  • Ergebnis sofort im Browser
  • keine Rechtsberatung
  • YPOG
  • Bryan Garnier & Co
  • Arnold
  • KXP Kuehn
  • Lutz | Abel
  • AngelInvest

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1 Sechs Fragen zu Ihrer KYC-Praxis

Aus dem Kopf beantwortbar. Das Ergebnis zählt nur diese sechs Punkte.

Welche Kunden nehmen Sie auf?

Für Privat- und Firmenkunden gelten unterschiedliche Pflichtdatensätze. Danach richtet sich, welche Abschnitte Sie sehen.

Erheben Sie die Steuer-Identifikationsnummer?

Die Verordnung verlangt sie „falls verfügbar". In Deutschland hat jede gemeldete Person eine — und kein Identifizierungsmittel liefert sie mit.

Überprüfen Sie die Identität aller wirtschaftlich Berechtigten?

Künftig genügt die namentliche Erfassung nicht mehr. Zum Datensatz gehört auch die Nummer des Ausweisdokuments.

Berechnet Ihr System die nächste Fälligkeit risikoabhängig?

Hohes Risiko jährlich, übrige Fälle spätestens nach fünf Jahren — je Akte, nicht je Kunde.

Können Sie für jedes Feld sagen, woher der Wert stammt?

Elektronische Identifizierung, Register, Urkunde oder Kundenangabe — und wie er überprüft wurde. Das ist die Voraussetzung dafür, eine geschlossene Lücke überhaupt belegen zu können.

Wie viele Akten mit Geldwäscheprüfung führen Sie ungefähr?

Nur für die Einordnung des Bestands. Grobe Schätzung genügt.

Keine Rechtsberatung. Dieser Check ist eine Orientierungshilfe. Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und keine Beratung durch Ihre Compliance-Funktion oder Ihren Berufsstand.

Rechtsstand August 2026. Grundlage sind die Verordnung (EU) 2024/1624 sowie der Entwurf der technischen Regulierungsstandards nach Artikel 28 Absatz 1. Der Entwurf befand sich zuletzt im Konsultationsverfahren und ist noch nicht verabschiedet; mit ihm begründete Punkte sind entsprechend gekennzeichnet.

Hintergrund. Wie AMLR, eIDAS und das übrige Regelwerk zusammenhängen, zeigt die Rechtslandkarte AMLR und eIDAS.

Ab 10. Juli 2027

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt unmittelbar, ohne deutsches Umsetzungsgesetz.

Neukunden

Wer ab dem 10. Juli 2027 neue Kunden aufnimmt, prüft vom ersten Tag an nach den neuen Regeln.

Kundenbestand

Die Aktualisierung läuft risikobasiert: ein Jahr bei hohem Risiko, maximal bis zu fünf Jahren bei niedrigem Risiko.

Zwei Fristen, ein Kundenbestand